Welche Verbesserungen zählen?
Zusätzliche profitable Aufträge nach direkten Kosten, echte Kosteneinsparungen und ausdrücklich vereinbarter Wert nachgewiesener Netto-Zeitersparnis können in die Messung eingehen. Eine Umsatzsteigerung allein ist keine ausreichende Grundlage.
Freie Zeit richtig bewerten.
Wir messen aktive Bearbeitungszeit bei vergleichbaren Vorgängen einschließlich Prüfung, Nacharbeit und Pflege. Bei unveränderten Personalkosten beschreibt freie Zeit einen Kapazitätsnutzen. Sie ist keine automatische Geldersparnis. Stundensatz und Einbeziehung werden vorher vereinbart.
Kosten zuerst berücksichtigen.
In die kumulierte Nutzenbasis gehen die vereinbarten einmaligen Projektkosten, laufenden Zusatzkosten und festen GoodMove-Honorare ein. Derselbe Vorteil wird nicht mehrfach gezählt. Negative Beiträge, Stornos und Erstattungen werden verrechnet.
Verlässliche Nachweise.
Ausgangszustand, Maßnahmen, Datenquellen, Vergleichszeitraum und Zuordnung werden vor dem Start festgelegt. Saison und eigenständige Änderungen deines Unternehmens werden berücksichtigt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung entsteht keine zusätzliche Erfolgsvergütung.
Projektpreis und Erfolgsvergütung.
Analyse, Umsetzung und Betreuung stehen als GoodMove-Leistungen im Angebot. Stundenhonorar oder Erfolgsbeteiligung werden vor dem Start vereinbart; eine Kombination mit festen Honoraren gibt es nur nach ausdrücklicher Absprache. Bereits im Projektpreis enthaltene Aufwendungen werden in der Nutzenrechnung nicht nochmals als zusätzliche Kundenkosten abgezogen.
Monatlich kündbare eigene Betreuung.
Die eigene laufende Betreuung ist monatlich kündbar. Eine Erfolgsbeteiligung gilt nur während unserer vereinbarten aktiven Mitwirkung, ohne automatische Nachlaufprovision auf spätere Umsätze oder Einsparungen. Messzeitraum, Schlussabrechnung und Korrekturen werden im Angebot festgelegt.